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 Betreff des Beitrags: Haltungsgenehmigung Poecilotheria in Bayern
BeitragVerfasst: Di 14 Okt, 2008 00:19 
Skorpion
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Registriert: So 10 Aug, 2008 14:09
Beiträge: 79
Wohnort: Zellingen
So seit ein paar Tagen ist es mir offiziell gestattet, eine Vogelspinne (poecilotheria regalis) zu halten.
Da es sicher immer wieder Leute gibt, die wissen wollen, wie man eine bekommt, will ich hier mal meine Erfahrungen schildern:
Als erstes habe ich mich mit dem Ordnungsamt meiner Gemeinde in Verbindung gesetzt. Der Beamte dort leitete dann alles Weitere in die Wege. Er hat sich Namen, GebDatum und die genaue Art notiert.
Als nächstes hat er ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert, ob ich auch vertrauenswürdig und verantwortungsvoll bin.
Als nächsten Schritt hat er sich mit dem zuständigem Veterinäramt bei meinem Landratsamt in Verbindung gesetzt und denen dies mitgeteilt.
Diese schickten einen Mitarbeiter zu mir, der sich mit mir unterhalten sollte. (Hatte leider etwas gedauert, da der erste Termin nicht wahrgenommen werden konnte).
Bei der Unterhaltung kamen wir auf folgende Sachen zu sprechen:
- weshalb ich eine halten will (weil ich die Tiere faszinierend finde und sie gerne beobachte)
- ob ich mich mit den Haltungsbedingungen auseinandergesetzt habe (dies hat sie selber beantwortet als sie die Terras mit meinen Schlangen gesehen hat, also ich weiß dass sie bestimmte klimatische Bedingungen brauchen und meine Terras ein Schloss haben)
- der Rest war fast nur Smalltalk: wie ich füttere wie man eine fängt usw. da sie selber noch nie solche Erfahrungen gemacht hat (hier konnte ich gut punkten dank der Mitarbeiter im Animal Center und Infos im Internet).

Nach ca 15 Minuten war das Gespräch beendet und sie meinte sie teile meinem Ordnungsamt mit, dass sie keine Bedenken habe.
Nach ein paar Tagen hab ich dann dort angerufen und telefonisch Bescheid bekommen, dass ich die Genehmigung habe und ich solle bloß noch, nach Erwerb des Tieres die zuständigen Papiere (Herkunftsnachweis) vorlegen.

Laut meinen Infos geht das aber von Gemeinde zu Gemeinde (bzw. Stadt) und Landkreis etwas anders ab. Bei mir waren sie ziemlich locker, wenn man nicht gerade rüberkommt, als wolle man nur damit angeben.

Die Erfahrungen wurden übrigens im Landkreis Main-Spessart gemacht.

Mal als kleine Info für alle die in Bayern offiziell eine halten wollen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Haltungsgenehmigung Poecilotheria in Bayern
BeitragVerfasst: Mo 28 Nov, 2011 11:30 
Goldteju
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Registriert: Do 15 Jul, 2010 22:05
Beiträge: 395
Wohnort: Langenfeld(RHLD)
Gehörte mal einst zu meinen Liebling im Vogelspinnenbestand!
Zog sie von Spiderling(1,5 cm)auf Kuchentellergröße heran!!!

Nun ja...diese Vogelspinne ist nicht ohne(wie es immer in Büchern steht!!!),
finde die Art&Weise...wie es der Freistaat praktiziert,wäre ein passendes Beispiel Deutschlandweit...wie man erst an Reptilien heran kommt!!!

Grüßchen Sid :mrgreen:

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"Manchmal wäre das Reden ein aus Gold fließender Fluss,wenn die in Silber schimmernden Ufer, nicht so unterschiedlich wären !"
Mehr von mir:www.demian-hoffmann.npage.de


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 Betreff des Beitrags: Re: Haltungsgenehmigung Poecilotheria in Bayern
BeitragVerfasst: Mo 28 Nov, 2011 11:56 
Moderator
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Registriert: Mo 26 Nov, 2007 08:37
Beiträge: 3576
Wohnort: Sinntal
Wahnsinn wie das in den verschiedenen Bundesländern gehandhabt wird...

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 Betreff des Beitrags: Re: Haltungsgenehmigung Poecilotheria in Bayern
BeitragVerfasst: Mo 28 Nov, 2011 11:59 
Königspython
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Registriert: So 18 Apr, 2010 12:06
Beiträge: 901
Wohnort: Rottenbuch
Das geht ja noch relativ human bei dir ab, aber ähnliches wurde mir aufm Amt auch mitgeteilt als ich fragte wie das mit ner Erlaubnis zur Haltung einer Riesenschlange über 3m aussieht wegen meiner Mcdowelli ...
Hab dem eben auch erklärt dass die halt BIS ZU 4m lang werden, aber es unwahrscheinlich ist, da meinte er auch ob ich die so groß kaufte, sagte ich ihm eben dass ich die mit ner länge von etwa 60cm bekommen hab. "Also wachsen Sie da ja auch mit rein" und hat gezwinkert :wink:
Bei dir ist das ja eigentlich ne Haltung aus "Liebhaberei", aber wenn da jemand sehr ambitioniert ist, dann wird auch die Begründung der Beobachtung akzeptiert :wink:

Bei sowas können die Gemeinden schon kulanter sein als z.B. in Stadtgebieten, allerdings hat er mir direkt gesagt dass hier in der Gemeinde keine Erlaubnis für Giftschlangen ausgestellt werden oder wenn ich mir direkt ein Tier über 3m kaufe, das ganze gilt für Privathalter ... Was ich allerdings verständlich finde :wink:

Klartext: In Bayern gibts keine Haltungsverbote wie z.B. Hessen, nur Erlaubnispflichten :wink:
Ich sehs schon kommen, in 10-15 Jahren sagen alle "Ihr in Bayern habts so gut, ihr könnt euch das wenigstens noch genehmigen lassen!" :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Haltungsgenehmigung Poecilotheria in Bayern
BeitragVerfasst: Mo 28 Nov, 2011 18:28 
Skorpion
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Registriert: So 10 Aug, 2008 14:09
Beiträge: 79
Wohnort: Zellingen
In Bayern gibt es kaum Möglichkeiten für gewisse Tiere Genehmigungen zu bekommen.

Zitat:
Berechtigtes Interesse

Ferner ist das sog. berechtigte Interesse zur Haltung eines solchen gefährlichen Tieres nachzuweisen. Es muss hier schlüssig dargelegt werden, aus welchen Gründen die Haltung eines solchen Tieres erfolgen soll. Das Anführen der sog. reinen Liebhaberei reicht hierzu nicht aus, es müssen wissenschaftliche, tierschützerische, artenerhaltende oder andere wichtige Begründungen vorliegen. Dies gilt insbesondere für Anträge zur Haltung von Gifttieren mit ihrem hohen Gefahrenpotential für die Allgemeinheit.


Giftschlangen zB sind absolut tabu für Privathalter. Genehmigungen bekommen nur Zoos und für Wissenschaft sprich wenn du Professor an der Uni bist. Hab auch noch nie gehört, dass irgendein Privathalter so eine genehmigung bekommen hätte.

Weiß auch schon dass du auf meinen Post im andren Thread anspielst. :p

Aber sry für mich ist sowas total verantwortungslos, wenn man sich ein Tier holt, dass verboten ist oder genehmigungspflichtig ohne die entsprechende Genehmigung zu haben. Bzw dass dann auch noch im Internet zu schreiben, wo es jeder lesen kann. Dass ist wie Facebook, dort die totalen Absturzbilder posten als Bankangestellter :p


Dass erinnert mich immer an die verschiedenen Medienbereichte wo solchen Haltern die Tiere entkommen sind.

Hab mir übrigens die Poecilotheria nie geholt.

Hatte nur gefragt, wie man eine solche Genehmigung bekommt und schon stand das Amt vor meiner Tür. Hatte noch nie Vogelspinnen besessen :p

Als es dann da war war es mir aber egal. Hatte ja nix zu verbergen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Haltungsgenehmigung Poecilotheria in Bayern
BeitragVerfasst: Mo 28 Nov, 2011 20:07 
Zwergchamäleon
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Registriert: Mi 08 Jun, 2011 23:05
Beiträge: 22
Wohnort: bad kissingen
Die Haltung eines gefährlichen Tieres bzw. wildlebender Arten bedarf in Bayern der Erlaubnis der Gemeinde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragssteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen. Die Erlaubnis kann auch vom Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden (Art. 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 LStVG).



In Bayern gibt es einige Gemeinden, in denen eigene Verordnungen gelten. Es ist also unbedingt nötig, sich vor der Anschaffung eines solchen Tieres entsprechend über die örtlichen Vorschriften und Einschränkungen zu informieren!



Im folgenden Dokument findet Ihr die in Bayern als gefährlich geltenden Tiere und die Beschränkungen der Landeshauptstadt München:


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